der Aspria Hannover GmbH für die Nutzung der clubeigenen
Lodgezimmer
Buchungsberechtigte
- Der Club ist kein Hotel, die Lodgezimmer sind nur von
berechtigten Personen buchbar, der Nachweis der Berechtigung ist
auf Anfrage nachzuweisen.
- Die Lodgezimmer sind von folgendem Personenkreis buchbar:
-
- Mitglieder eines Aspria Clubs
- Mitarbeiter eines Aspria Clubs
- Corporation Partners
- Mitglieder von Netzwerken, denen Aspria angehört. Die Liste der
Netzwerke, denen Aspria angehört, liegt im Club aus bzw. wird im
Internet veröffentlicht.
I. Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge, sofern diese die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge
über die mietweise Überlassung von Lodgezimmern zur Beherbergung
sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Clubs.
- Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen
als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher schriftlich vereinbart wurde.
- Werden neben den Zimmern die weiteren Einrichtungen des Clubs
durch den Kunden genutzt, so gelten neben diesen AGB auch die AGB
des Clubs und die Clubregeln.
- Werden 5 oder mehr Zimmer für die gleiche Nacht gebucht,
so gelten die gesonderten AGB für Tagungen und
Veranstaltungen.
II. Vertragsabschluss; -partner; -haftung; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch den Club zustande. Dem Club steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind der Club und der Kunde. Hat ein Dritter
für den Kunden bestellt, haftet er dem Club gegenüber zusammen mit
dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Lodgeaufnahmevertrag.
- Der Club haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im
nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit des Clubs beschränkt.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein
Jahr.
- Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten
zugunsten des Clubs auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Sie gelten
nicht in den Fällen des § 309 Ziff. 7 BGB.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich
der vom Club allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,
so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 15% anheben.
- Rechnungen des Clubs sind sofort ohne Abzug zahlbar. Der Club
ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu
stellen. Bei Zahlungsverzug ist der Club berechtigt, die
gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.
- Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch den Club ist
vorbehalten.
- Der Club ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Clubs aufrechnen oder
mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung,
Stornierung)
- Bei Rücktritt ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt.
- Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Clubs oder
einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
- Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der
Club die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie
die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Club steht es frei, den Schaden zu pauschalieren. Folgende
Stornierungskosten gelten im Lodgebereich: bis 24 Stunden vor
Anreise keine Stornogebühren, danach ist der volle Zimmerpreis
fällig. Sollten bestimmte Konditionen in Anhängigkeit der
Stornierungsfrist vereinbart werden, so gelten diese Fristen.
V. Rücktritt des Clubs
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Club in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Clubs auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht
geleistet, so ist der Club ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
- Ferner ist der Club berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls
• höhere Gewalt oder andere
vom Club nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tat-
sachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht
werden.
• der Club begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inan-
spruchnahme der Clubleistungen den reibungslosen
Geschäftsbe-
trieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw.
Organisationsbereich des Clubs zuzurechnen ist.
• der Kunde sich verpflichtet, den Club unverzüglich
unaufgefordert,
spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber
aufzuklären, dass
die Leistungsbedingungen und/oder die Veranstaltung,
sei es auf-
grund ihres politischen, religiösen oder sonstigen
Charakters,
geeignet sind, öffentliches Interesse hervorzurufen
oder Belange des
Clubs zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige
Werbemaß-
nahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum
Club auf-
weisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen
Einwilligung des
Clubs.
Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder
erfolgt eine Veröf-
fentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat der
Club das Recht,
die Veranstaltung abzusagen.
• ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 1 dieser Allgemeinen
Geschäftsbe-
dingungen vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Clubs entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Clubs
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und
-rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Club spätestens
um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Club
über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem
Kunden steht es frei, dem Club nachzuweisen, dass diesem kein oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Internetnutzung und Haftung für Inhalte
- Die unzulässige Verwendung des Aspria Internet-Services
betrifft, ist aber nicht
eingeschränkt auf:
- Zugang zu Webseiten, die obszönes, hasserfülltes,
pornografisches, rechtswidriges,
gewalttätiges oder anderweitig illegales Material enthalten
- Senden oder Posten von diskriminierenden, belästigenden oder
bedrohenden Nachrichten
oder Bildern im Internet
- Nutzung unserer Computer für jede Form von Betrugs-Ausübung,
und/oder Software-,
Film-oder Musik-Piraterie
- Diebstahl, Nutzung oder Offenlegung des Passwortes einer
anderen Person ohne
Genehmigung
- Nicht genehmigtes Herunterladen, Kopieren oder Raub von
Software und elektronischen
Dateien, die urheberrechtlich geschützt sind
- Hacken von unbefugten Webseiten
VIII. Haftung des Clubs
- Die Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich - mit
Ausnahme der Fälle des § 309 Ziff. 7 - , beschränkt auf Schäden,
Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet der Club dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen, bei Geld, Wertpapieren und sonstigen
Wertsachen höchstens Euro 500,00. Die Haftungsansprüche erlöschen,
wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Club eine Anzeige
macht (§ 703 BGB).
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Clubparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Clubgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge
und deren Inhalte haftet der Club nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des
Clubs.
- Weckaufträge werden vom Club mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Der Club übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung
und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach
Erhalt Einwendungen erhoben werden.
- Der Gast verpflichtet sich das vom Club bereitgestellte
Internet nur im gesetzlichen Rahmen zu nutzen. Sollte der Gast
gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, wie z.B. Verletzungen der
Urheberrechte, so ist die Aspria Hannover GmbH berechtigt,
sämtliche entstehenden Kosten an den Gast weiterzugeben.
IX. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine
Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Clubs.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Clubs. Sofern
ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand der Sitz des Clubs als ausdrücklich
vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für diese AGBs unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Stand 17.12.2009
Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zum Download